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Pressespiegel > BMFSFJ, 22.11.2004
Pressemitteilung
Mo 22.11.2004

Qualitätsstandards in der Au-pair-Vermittlung besiegelt

Riemann-Hanewinckel: ''Sicherheit und Verlässlichkeit für junge Menschen''

Au pairs, Gasteltern und Au-pair-Vermittlungen können sich auf Qualitätsstandards für Au pairs verlassen. Moderiert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, haben sich über 110 Au-pair-Vermittlungen auf freiwilliger Basis auf gemeinsame Standards bei der Vermittlung, der Vorbereitung und der Betreuung von Au-pair-Aufenthalten geeinigt. Am heutigen Montag unterzeichneten sie im Beisein der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium, Christel Riemann-Hanewinckel, in Berlin eine entsprechende Vereinbarung und gründeten die ''Gütegemeinschaft Au pair e.V.''. Sie wird ein Gütezeichen ''Au pair'' entwickeln und vergeben, das die Einhaltung der Qualitätsstandards verbürgen wird.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, begrüßte die großen Fortschritte zur Qualitätsentwicklung bei der Au-pair-Vermittlung: ''Au pairs kommen zu uns, weil sie hier Familien bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen wollen. Sie kommen aber auch nach Deutschland, weil sie an Kultur und Begegnungen interessiert sind und unsere Sprache erlernen wollen. Ihr Schutz liegt uns deshalb besonders am Herzen. Wer als Au pair nach Deutschland kommt, braucht Sicherheit. Die neuen Qualitätsstandards legen erstmals fest, was von Gasteltern, Au pairs und Vermittlungen erwartet wird. Das umfasst z. B. ausreichend Freizeit und Gelegenheit zum Sprachunterricht, eine maximale Mithilfe beim Babysitten von 30 Wochenstunden und ein festes Taschengeld. Eine Notfallnummer garantiert den Au pairs Hilfe rund um die Uhr. Junge Menschen werden damit vor Überforderung, Isolation und Einsamkeit geschützt. Wer die Qualitätsstandards einhält, kann bald das Gütezeichen 'Au pair' tragen. Es wird jungen Menschen und Gastfamilien bei der Auswahl einer geeigneten Au-pair-Vermittlung helfen.''

Die neuen Qualitätsstandards im Au-pair-Bereich klären die Rechte und Pflichten von Gasteltern, Au pairs und Au-pair-Agenturen. Sie sehen unter anderem ab 1. Januar 2006 ein monatliches Taschengeld von 260 Euro vor, das auch im Krankheitsfall gezahlt wird. Arbeiten wie leichte Hausarbeit und Kinderbetreuung sind für maximal 6 Stunden am Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche zulässig. Die Familie muss dem Au pair ein eigenes Zimmer stellen. Im Gegenzug liefern die Au pairs einen Nachweis über ihre praktischen Erfahrungen im Umgang mit Kindern. Auch müssen sie die erforderlichen Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache nachweisen können. Die Au-pair-Vermittlung steht dem Au pair während des gesamten Aufenthaltes im Gastland zur Verfügung; eine 24-Stunden-Hotline für den Au pair ist eingerichtet. Vorab reicht die Vermittlung außerdem Informationen z. B. über Land, Versicherung, Sprachschulen und Ansprechpartner für den Notfall und die Gasteltern an die jungen Leute weiter.

Mit der heutigen Unterzeichnung der Qualitätsstandards und der konstituierenden Versammlung der ''Gütegemeinschaft Au pair e.V.'' zur Entwicklung eines Gütezeichens ''Au pair'' wurde ein erstes Etappenziel zur Etablierung von Qualitätsstandards erreicht. Bereits mehr als 110 Au-pair-Vermittlungsagenturen haben sich auf freiwilliger Basis im Rahmen der Selbstverpflichtung bereit erklärt, diese Qualitätsstandards einzuhalten und sich zur optimalen Überwachung dieser Initiative das gemeinsame Gütezeichen ''Au pair'' (RAL) zu geben (RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.).

Au pairs sind junge Menschen, die als ''Familienmitglieder auf Zeit'' in ein Gastland wechseln. Jährlich kommen schätzungsweise mehr als 30.000 junge Menschen als Au pairs nach Deutschland; genaue Zahlen darüber liegen nicht vor. Organisationen und Agenturen sind den Gasteltern und Au pairs bei der Vermittlung behilflich.