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Die Mitgliedschaft der Gütegemeinschaft Au-pair e.V. kann jede Organisation/Agentur erwerben, die Leistungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen erbringt.
Förderndes Mitglied kann auch jeder Verband oder jede Person werden, die Wirtschafts- oder Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Au-pair e.V. zu richten. Antragssteller/innen müssen sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen und ihre Vorschriften zu befolgen. Über den Antrag der Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft entscheidet der Vorstand.
Den Mitgliedern steht der Verein in allen Angelegenheiten der Gütesicherung zur Verfügung. Mitglieder sind berechtigt, das Gütezeichen der Gütegemeinschaft zu erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind fördernde Mitglieder.
Mitglieder sind verpflichtet, binnen 6 Monaten, nachdem sie die Mitgliedschaft erworben haben, die Verleihung des Gütezeichens zu beantragen, die Bestimmungen des gesamten Sazungswerks sowie die satzungsgemäßen Beschlüsse der Verbandsorgane einzuhalten.






