
Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
Gegründet 1925
Siegburger Str. 39
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49(0) 22 41- 16 05-0
Fax: +49 (0) 22 41- 16 05-11
E-Mail: RAL-Institut@RAL.de,
Internet: www.RAL.de
…Es gibt nicht nur einen Grund, der für RAL-Gütezeichen spricht…
1 Eindeutige Bedingungen
RAL-Gütezeichen kennzeichnen solche Dienstleistungen, die nach hohen festgelegten Qualitätskriterien angeboten werden. Seit über 78 Jahren haben RAL-Gütezeichen in der Welt der Produktkennzeichnungen eine Alleinstellung. Kein anderes Zeichen ist mit einem RALGütezeichen vergleichbar. RAL-Gütezeichen sind stets Kollektivmarken, und die jeweiligen Güteanforderungen sind herstellerneutral definiert. Sie sind der Ausweis einer jeden RAL-Gütesicherung. RAL-Gütesicherungen entstehen in einem breit angelegten RAL-Anhörungsverfahren, in das betroffene Fach- und Verkehrskreise eingeschaltet werden. Sie sind kartell- und wettbewerbsrechtlich geprüft.
2 Kosten sparen
Güte- und Prüfbestimmungen bilden die Grundlage einer RAL-Gütesicherung. Hier wird das Güteniveau, die Bedingungen der Erstprüfung und der regelmäßigen Eigen- und Fremdüberwachungen festgelegt. Die objektiven Güte- und Prüfbestimmungen werden neutral überprüft und sind jedermann frei zugänglich. Die Güte- und Prüfbestimmungen (siehe Qualitätsstandards) sind verlässliche Garanten für eine hohe Produkt- und Dienstleistungsqualität, die auch der öffentlichen Hand Kosten spart, da keine weiteren Prüfungen zur Qualität notwendig sind.
3 Verlässlichkeit durch neutrale Fremdüberwachung
Durch eine Erstprüfung, laufende Eigenüberwachung und neutrale Fremdüberwachung wird die gleich bleibende Güte von Produkten und Dienstleistungen sichergestellt. Die Gütegemeinschaften beauftragen für die Erstprüfung und Fremdüberwachung anerkannte und neutrale Prüfinstitute (TÜV, MPA usw.) oder Sachverständige / Sachkundige, die den Güteausschüssen der Gütegemeinschaften über die Ergebnisse der Prüfungen berichten.
Die Güteausschüsse der Gütegemeinschaften sind unabhängige Kontrollgremien und stellen die ordnungsgemäße Abwicklung und die Verlässlichkeit der Güteüberwachung in der Praxis sicher.
4 Ahndung bei Verstößen
Werden die Anforderungen der jeweiligen RALGütesicherung von den Gütezeichenbenutzern nicht erfüllt, werden von der Gütegemeinschaft Ahndungsmaßnahmen eingeleitet, die von Verwarnungen bis hin zum Entzug des Gütezeichens führen. Jeder, der ein Gütezeichen benutzt, muss sich regelmäßigen Fremdprüfungen unterziehen. Der Güteausschuss der Gütegemeinschaft überwacht die Zeichenbenutzer mit Hilfe von Fremdprüfungen daraufhin, dass sie die Gütezeichensatzung und die Durchführungsbestimmungen einhalten.
5 Vorteile
• Eindeutige Bedingungen durch klare Leistungsbeschreibungen,
• Kosteneinsparung durch objektive und neutral geprüfte Gütekriterien,
• Verlässlichkeit durch neutrale Fremdüberwachung,
• Ahndung bei Verstößen.
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