Gütegemeinschaft Au pair > Gütebestimmungen
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Au-pair-Agenturen und -Organisationen, die Au pairs aus dem Ausland an Gastfamilien in Deutschland vermitteln.
Der Geltungsbereich umfasst die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten.
In den vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung eines Au-pair-Aufenthaltes zusammengefasst. Es ist insoweit sichergestellt, dass die Leistung der zukünftigen Gütezeichenbenutzer/-innen einer laufenden Eigen- und Fremdüberwachung unterzogen wird und so den festgeschriebenen strengen Qualitätskriterien entsprechen.






