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Gütegemeinschaft Au pair > Gütebestimmungen

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Au-pair-Agenturen und -Organisationen, die Au pairs aus dem Ausland an Gastfamilien in Deutschland vermitteln.

Der Geltungsbereich umfasst die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten.

In den vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung eines Au-pair-Aufenthaltes zusammengefasst. Es ist insoweit sichergestellt, dass die Leistung der zukünftigen Gütezeichenbenutzer/-innen einer laufenden Eigen- und Fremdüberwachung unterzogen wird und so den festgeschriebenen strengen Qualitätskriterien entsprechen.